AGB

A L L G E M E I N E     G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

I. Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil sämtlicher mit der IQSOFT Gesellschaft für Informationstechnologie m.b.H., Schönbrunner Straße 218/B/4.01, 1120 Wien, FN 189963h (im folgenden: IQSOFT) abgeschlossenen Verträge, soweit nicht hinsichtlich einzelner Punkte ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann zum Vertragsbestandteil, wenn IQSOFT dem ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Diese Bedingungen gelten insbesondere auch für erteilte Aufträge in Kenntnis dieser Bedingungen bzw mit unwidersprochener Entgegennahme einer Auftragsbestätigung, der diese Bedingungen angeschlossen sind.

II. Vertragsgegenstand:
1. IQSOFT erbringt Dienstleistungen auf dem Gebiet der Informations¬technologie, insbesondere die Lieferung und Wartung von Standard- oder Individual¬software bzw von Softwarekomponenten, die Hilfestellung bei der SW-Konfiguration („Customizing“) und Bedienung sowie die Ausarbeitung von Datenverarbeitungs- und Organisationskonzepten und Problemanalysen.
2. Vertragsgegenstand sind die im Angebot bzw der Leistungsbeschreibung von IQSOFT definierten Dienstleistungen auf Basis der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Daten, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit IQSOFT nicht verantwortlich ist.

III. Lizenzen und Urheberrechte
1. Der Vertragsgegenstand umfasst nicht erforderliche Lizenzen von Produkten Dritter. Soweit solche Produkte von IQSOFT mitgeliefert werden, wird IQSOFT entsprechende Lizenzen vermitteln, deren Entgelt vom Kunden direkt an den jeweiligen Lizenzgeber abzuführen ist.
2. Der Kunde ist berechtigt, gelieferte Software-Produkte auf beliebig vielen Rechnern für eigene Zwecke zu verwenden und in der im Auftragsgegenstand vorgesehenen oder sich daraus ergebenden Weise auf unbegrenzte Zeit und in unbegrenzter Anzahl zu gebrauchen. Ein Anspruch auf Übergabe des Source-Codes besteht nicht.
3. Im übrigen verbleiben sämtliche sonstigen Urheber-, Werknutzungs- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte bei IQSOFT. Der Kunde ist daher insbesondere nicht berechtigt, gelieferte Werke weiterzubearbeiten oder sonst zu verändern. Die gänzliche oder teilweise, entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe gelieferter Werke an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso ist dem Kunden die Veröffentlichung noch nicht veröffentlichter Werke untersagt.

IV. Datenschutz:
Beide Vertragsteile verpflichten sich, die jeweils maßgeblichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und diese Verpflichtung auch auf ihre jeweiligen Mitarbeiter und Gehilfen zu überbinden. Beide Vertragsteile verpflichten sich ferner zur strikten Geheimhaltung hinsichtlich sämtlicher ihnen bei oder anlässlich der Auftragsabwicklung bekannt werdenden geschäftlichen, innerbetrieblichen oder privaten Vorgänge aus dem Bereich des jeweils anderen Vertragsteiles.

V. Liefertermin und Verzug:
1. Im Auftrag vorgesehene Erfüllungsfristen für die Erstellung des vereinbarten Werkes oder der Dienstleistung sind unverbindliche Richtwerte. IQSOFT wird sich um deren Einhaltung nach besten Kräften bemühen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass sich die Erfüllungsfristen durch eine von ihm zu erbringende verzögerte Mitwirkung, insbesondere bei der Abnahme von Teilleistungen, dem Genehmigen der Leistungsbeschreibung oder der Bekanntgabe von konkreten Wünschen, auch überproportional verlängern können.
2. Der Kunde ist zur ordnungsgemäßen Mitwirkung bei der Auftragserfüllung verpflichtet und insbesondere verpflichtet, binnen 14 Tagen ab Aufforderung fertiggestellte Teilleistungen förmlich abzunehmen oder konkrete Beanstandungen bekanntzugeben.
3. Gerät der Kunde mit seiner Verpflichtung zur Abnahme oder zur Bezahlung fälliger Entgeltteile trotz Setzung und Gewährung einer zumindest 14-tägigen Nachfrist in Verzug, ist IQSOFT berechtigt, das gesamte vorgesehene Entgelt sofort zur Gänze fällig zu stellen. IQSOFT ist bei Verzug des Kunden erst dann zur Fortsetzung ihrer Leistungserbringung verpflichtet, wenn der Verzug des Kunden beendet ist. Dauert der Verzug des Kunden so lange an, dass IQSOFT die Auftragserfüllung aufgrund der zwischenzeitigen technischen oder sonstigen Entwicklung nicht mehr wirtschaftlich zumutbar möglich ist, ist IQSOFT von sämtlichen weiteren vertraglichen Verpflichtungen endgültig entbunden.

VI. Gewährleistung, Schadenersatz und Produkthaftung:
1. Beanstandungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Auftragsdurchführung schriftlich erfolgen, im Falle verdeckter Mängel innerhalb zweier Wochen ab deren Entdeckung. Für fristgerecht gemeldete Mängel hat der Kunde Anspruch auf Gewährleistung nach Maßgabe folgender Bestimmungen:
1.1. IQSOFT ist nach Maßgabe seiner personellen und technischen Möglichkeiten verpflichtet, aufgetretene, gemeldete und reproduzierbare Fehler nach besten Kräften ehebaldigst zu beheben. Aufgrund der Natur von Software gelten geringfügige Abweichungen von der maßgeblichen Spezifikation nicht als Fehler, soweit dadurch die bedingungsgemäße Verwendbarkeit der Produkte nicht erheblich und ständig beeinträchtigt wird. Werden aufgetretene, fristgerecht gemeldete und reproduzierbare Fehler von IQSOFT nicht in angemessener Frist behoben und kann der Kunde das Produkt deshalb dauerhaft nicht vertragsgemäß nutzen, hat dieser unter Ausschluss sonstiger Ansprüche das Recht auf angemessene Preisminderung.
1.2. Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.
2. Sind Beanstandungen auf fehlerhafte Programmbedienung oder falsche oder unvollständige Dateneingabe zurückzuführen, hat der Kunde IQSOFT den zur Fehlersuche und –behebung entstandenen Aufwand gesondert zu vergüten.
3. IQSOFT haftet nur für unmittelbare Schäden, verursacht durch eigenen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit die Haftung nicht solcherart ausgeschlossen ist, wird sie der Höhe nach mit der Höhe des Entgelts für den jeweiligen Auftrag begrenzt. IQSOFT haftet unter anderem nicht für Schadenersatzansprüche Dritter, für mittelbare und Folgeschäden, für Schäden aus Datenverlust oder –zerstörung, für entgangenen Gewinn oder für erwartete Ersparnisse. Ebenso sind über obige Ansprüche hinausgehende Produkthaftungs¬ansprüche des Kunden oder dritter Personen ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Die Verantwortung für die Datensicherung im Echtbetrieb liegt beim Kunden.

VII. Rücktritt und Unmöglichkeit:
1. Im Auftrag oder in diesen Bedingungen angeführte besondere Rücktrittsrechte bleiben von den Bestimmungen dieses Abschnitts unberührt.
2. Bei ungerechtfertigtem Vertragsrücktritt des Kunden behält IQSOFT den Anspruch auf das gesamte Entgelt ohne Anrechnung allfälliger Ersparnisse.
3. Erweist sich die geschuldete Leistung als unmöglich, sind beide Vertragsteile hinsichtlich der noch nicht erbrachten Teilleistungen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von IQSOFT liegen, entbinden IQSOFT von der Lieferverpflichtung bzw gestatten eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

VIII. Kosten und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftrag.
2. In vereinbarten Pauschalpreisen sind im Zweifel Auslagen enthalten, vereinbarte Stundensätze verstehen sich exklusive gesondert zu verrechnender Auslagen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
3. Die von IQSOFT gelegten Rechnungen sind binnen 30 Tagen ab Erhalt ohne jeden Abzug sofort zahlbar. IQSOFT ist zur Verrechnung einer angemessenen Anzahlung sowie zur Legung von Teilrechnungen nach Maßgabe der erbrachten Leistungen berechtigt.
4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. über dem Basiszinssatz zu entrichten und sämtliche eigenen und fremden Mahn- und Eintreibungsspesen zu ersetzen, wobei IQSOFT je eigener Mahnung pauschal € 12,-- (inklusive 20 % USt) zu verrechnen berechtigt ist. Sollte ein höherer gesetzlicher Anspruch auf Berechnung der Verzugszinsen bestehen, kommt dieser zur Anwendung.
5. Über die vertragliche Vereinbarung hinausgehende Leistungen wie insbesondere auch Einschulungen, Beratungen oder die Erfüllung von Änderungs- oder Zusatzwünschen des Kunden werden gesondert in Rechnung gestellt.
6. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Verrechnung.

IX. Sonstiges:
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Geltung der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, nichtige oder unwirksame Bestimmungen durch solche gültigen Klauseln zu ersetzen, die diesen wirtschaftlich möglichst nahekommen.
2. Änderungen oder Ergänzungen erteilter Aufträge bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis künftighin Abstand nehmen zu wollen.
3. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht mit Ausnahme des UN-Kaufrechts¬übereinkommens oder vergleichbarer internationaler Übereinkommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien.

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